Auskunft über datenschutz

I. Rechtlicher Hintergrund, Datenverwalter

Den rechtlichen Hintergrund dieses Regelwerkes stellen die nachstehend angeführten Rechtsvorschriften dar:

1.) Gesetz Nr. CXII./2011 über das Selbstbestimmungsrecht bei Informationen und die Informationsfreiheit (nachfolgend: „Info-Gesetz“)

2.) Gesetz Nr. VI./1998 über den Schutz von Einzelpersonen bei der maschinellen Bei jeglichen Fragen betreffend diese Datenschutzerklärung ist ungarisches Recht zu verwenden, bei Rechtstreitigkeiten ist ungarisches Gericht zuständig

Daten des Betreibers von der Webseite www.portobello.hu

II. Begriffsbestimmungen

III. Grundsätze der Datenverwaltung

IV. Rechte der Betroffenen und Ihr Rechtsgebrauch

Der Betroffene ist berechtigt, eine Information über die Verwaltung seiner persönlichen Daten anzufordern sowie eine Richtigstellung bzw. – mit Ausnahme der gesetzlich angeordneten verbindlichen Datenverwaltungen – die Löschung oder Sperrung seiner Daten über die im Rundschreiben angeführte E-Mailadresse oder eine beliebige Erreichbarkeit des Hotels zu beantragen. Auf Antrag des Betroffenen hat der Datenverwalter eine Information über die seinerseits verwalteten Daten, deren Quellen, das Ziel, den Rechtshintergrund und die Zeitdauer der Datenverwaltung, den Namen, Anschrift und Tätigkeit des Datenverarbeitungsbeauftragten sowie darüber zu erteilen, an wen und für welche Zwecke es die Daten weitergeleitet hat. Der Datenverwalter ist verpflichtet, diese Information binnen kürzester Zeit nach der Antragstellung, jedoch spätestens in 30 (dreißig) Tagen schriftlich, in einer allgemein verständlichen Form und kostenfrei zu erteilen. Persönliche Daten, die nicht der Wahrheit entsprechen, müssen vom Datenverwalter zwingend korrigiert werden.

Der Datenverwalter hat die persönlichen Daten zu löschen, wenn