1. Angaben zum Anbieter
Firmenname: Solva Hotel Kft.
Adresse: 2500 Esztergom, Táncsics Mihály utca 6.
Steuernummer: 26796532-2-11
Handelsregister-Nummer: 1109027119
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die vertraglichen Bestimmungen, auf deren Grundlage der Dienstleister (Solva Hotel Kft.) mit seinen Gästen einen Vertrag über die Nutzung der Unterkunft und Dienstleistungen des Portobello Wellness & Yacht Hotels**** (Adresse: 2500 Esztergom, Táncsics Mihály utca 5.) abschließt.
2.2. Besondere, individuelle Bedingungen sind nicht Teil dieser AGB, schließen jedoch nicht den Abschluss separater Vereinbarungen mit Reisevermittlern, Veranstaltern oder gegebenenfalls anderen, den jeweiligen Geschäftsarten entsprechenden Bedingungen aus. Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Gast die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen an, und die Parteien betrachten diese als maßgeblich, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
3. Vertragspartner
3.1. Die vom Dienstleister erbrachten Leistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.
3.2. Wenn der Gast eine Bestellung für die Dienstleistungen direkt beim Dienstleister aufgibt, ist der Gast die Vertragspartei. Der Dienstleister und der Gast werden gemeinsam – bei Erfüllung der Bedingungen – Vertragsparteien (im Folgenden „Parteien“ genannt).
3.3. Wenn die Bestellung für die Dienstleistungen im Auftrag des Gastes von einer dritten Person (im Folgenden „Vermittler“ genannt) beim Dienstleister aufgegeben wird, regelt der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler die Bedingungen der Zusammenarbeit. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die dritte Person den Gast ordnungsgemäß vertritt.
3.4. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Gesetz CLVI von 2016 über die Entwicklung touristischer Gebiete) kann der Dienstleister die Leistungen nur erbringen, wenn der Gast seinen Namen, seine Adresse und die gemäß den aktuellen Vorschriften erforderlichen Daten (z. B. Vorlage von Ausweisen, Geburtsdaten usw.) vor der Inanspruchnahme der Leistung dem Dienstleister zur Verfügung stellt.
4. Inanspruchnahme der Dienstleistung und Bedingungen
4.1. Auf Anfrage des Gastes sendet der Dienstleister ein schriftliches Angebot. Wenn innerhalb von 72 Stunden nach Versand des Angebots keine konkrete Bestellung eingeht oder bei kurzfristigen Buchungsanfragen innerhalb von 24 Stunden vor der Ankunft keine Bestellung erfolgt, erlischt die Bindung des Dienstleisters an das Angebot.
4.2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung des Gastes durch den Dienstleister zustande und gilt als schriftlicher Vertrag. Mündliche Bestellungen, Vereinbarungen, Änderungen oder deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister sind nicht vertraglich bindend.
4.3. Der Vertrag über die Unterkunft gilt für eine bestimmte Dauer. Wenn der Gast das Hotel vor Ablauf der vereinbarten Zeit endgültig verlässt, ist der Dienstleister berechtigt, den vollen Betrag für die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen zu verlangen. Das Zimmer, das vor Ablauf der vereinbarten Zeit frei wird, kann der Dienstleister wieder verkaufen. Eine Verlängerung des Aufenthalts, die vom Gast beantragt wird, erfordert die vorherige Zustimmung des Dienstleisters. In diesem Fall kann der Dienstleister die Rückzahlung der bereits erbrachten Leistungen verlangen.
4.4. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages erfordern eine schriftliche Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet wird.
5. Stornierungsbedingungen
5.1. Die stornierungsfreie Stornierung der Unterkunft erfolgt gemäß den im schriftlichen Bestätigungsschreiben des Dienstleisters festgelegten Bedingungen. Wenn der Vertragspartner die Nutzung der Unterkunft nicht mit einer Anzahlung, einer Kreditkartengarantie oder auf andere im Vertrag festgelegte Weise gesichert hat, erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Leistung nach Ablauf der im Angebot angegebenen Zeit. Bei Stornierung nach Frist oder versäumter Stornierung kann das Hotel den Preis der bestellten Dienstleistungen als Vertragsstrafe berechnen. Eine Buchung gilt als garantiert, wenn eine Kreditkartengarantie oder eine Anzahlung geleistet wurde. Wenn der Vertragspartner die Unterkunft mit einer Anzahlung, einer Kreditkartengarantie oder einer anderen im Vertrag festgelegten Methode gesichert hat, hält der Dienstleister das Zimmer bis 22:00 Uhr des Ankunftstags für den Vertragspartner bereit. Nach dieser Uhrzeit erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Leistung (No-Show).
5.2. Bei Buchungen von Sonderprodukten des Dienstleisters, Gruppenreisen oder Veranstaltungen gelten abweichende, in einem individuellen Vertrag festgelegte Bedingungen.
5.3. Rückerstattung: Bei rechtzeitiger Stornierung der Dienstleistung durch den Vertragspartner erstattet der Dienstleister den bereits gezahlten Betrag gemäß den Stornierungsbedingungen per Banküberweisung oder auf die verwendete Kreditkarte. Der Dienstleister hat dafür 30 Tage Zeit.
6. Preise
6.1. Die Preisliste des vom Dienstleister betriebenen Hotels (Rack Rate) wird im Hotelzimmer oder an der Rezeption ausgehängt. Weitere Preislisten für Dienstleistungen sind in den entsprechenden Bereichen des Hotels (Restaurant, Spa) erhältlich.
6.2. Der Dienstleister kann seine veröffentlichten Preise jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Wenn der Gast eine Buchung vorgenommen hat und diese vom Dienstleister schriftlich bestätigt wurde, kann der Dienstleister den Preis dieser Buchung nicht mehr ändern.
6.3. Bei der Bekanntgabe der Preise gibt der Dienstleister den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Steuersatz (Mehrwertsteuer, Fremdenverkehrsabgabe) an. Der Dienstleister kann etwaige Zusatzbelastungen aufgrund von Änderungen des Mehrwertsteuer- oder Fremdenverkehrsabgabengesetzes nach vorheriger Benachrichtigung dem Vertragspartner in Rechnung stellen.
6.4. Aktuelle Rabatte, Sonderaktionen und Angebote werden auf der Website portobello.hu, in unseren Newslettern (falls abonniert) und auf anderen Online-Plattformen veröffentlicht.
6.5. Die veröffentlichten Rabatte können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
6.6. Bei Buchungen von Sonderprodukten des Dienstleisters, Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen gelten individuelle, im Vertrag festgelegte Bedingungen.
7. Familienrabatte
Für Kinder – bei Unterbringung im Zimmer der Eltern – ist die Unterkunft und die Halbpension für Kinder im Alter von 0 bis 5,99 Jahren kostenlos. Wenn das Kind zwischen 6 und 11,99 Jahren alt ist, wird der Aufpreis für die Verpflegung gemäß unserer aktuellen Preisliste berechnet, sofern das Kind mit den Eltern im gleichen Zimmer untergebracht ist. Wenn das Kind 12 Jahre oder älter ist, wird für die Unterkunft mit Halbpension der Preis für Erwachsene berechnet, sofern es mit den Eltern im gleichen Zimmer untergebracht ist. Es besteht keine Möglichkeit, ein Zusatzbett bereitzustellen.
8. Zahlungsmethoden und Garantie
8.1. Der Dienstleister erhebt den Preis für die erbrachten Dienstleistungen spätestens bei der Abreise des Gastes, vor dem Verlassen des Hotels, es kann jedoch auch eine Vereinbarung über die Möglichkeit einer späteren Zahlung getroffen werden.
8.2. Der Dienstleister kann für die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Nutzung der Dienstleistung und der Zahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen, bei der der Preis der bestellten und bestätigten Dienstleistungen auf der Kreditkarte des Gastes reserviert wird, oder eine Anzahlung für einen Teil oder den gesamten zu zahlenden Betrag verlangen.
8.3. Die Rechnung des Vertragspartners wird in ungarischen Forint ausgestellt und kann in Forint oder Euro bezahlt werden. Der Euro-Betrag wird zum aktuellen Devisenkurs der Bank des Dienstleisters zum Reisetag des Gastes berechnet. Bei Barzahlung in Euro kann der Dienstleister den zurückgegebenen Betrag in Forint auszahlen. Wenn der Gesamtbetrag der Rechnung 1,5 Millionen Forint übersteigt, kann der Dienstleister die Barzahlung ablehnen.
8.4. Etwaige Kosten im Zusammenhang mit einer Zahlungsmethode, die vom Vertragspartner oder seiner Institution erhoben werden, trägt der Vertragspartner bzw. die von ihm verwendete Kreditkarte bzw. SZÉP-Karte.
9. Inanspruchnahme der Dienstleistungen und Bedingungen
9.1. Der Gast kann das Hotelzimmer ab 14:00 Uhr des Ankunftstags beziehen (Check-in) und muss es am letzten Aufenthaltstag bis spätestens 11:00 Uhr verlassen (Check-out), es sei denn, der Dienstleister hat dem Gast nach vorheriger Vereinbarung eine frühere Ankunft (Early Check-in) oder einen späteren Abreisetermin (Late Check-out) ermöglicht. Die Gebühr für eine frühere Ankunft oder eine spätere Abreise ist in der jeweils gültigen Preisliste enthalten.
9.2. Wenn der Gast das Zimmer am Ankunftstag vor 8:00 Uhr beziehen möchte, muss er den Preis für die vorherige Nacht an den Dienstleister zahlen.
10. Digitale Dokumentenleser und VIZA-System
Gemäß den geltenden Gesetzen ist die Übergabe eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Führerschein im Kartenformat oder Reisepass) bei der Anmeldung und Zimmerbelegung erforderlich, um die Identität der Person zu bestätigen. Diese Informationen werden beim Check-in an der Rezeption oder durch das digitale Dokumentenscanner-System des Hotels erfasst. Alle Gäste müssen beim Check-in ein Lichtbildausweis vorlegen, ab dem 31. Dezember 2023 auch Kinder unter 14 Jahren.
Gemäß den geltenden Gesetzen kann das Hotel den Aufenthalt verweigern, wenn der Gast beim Check-in kein Ausweisdokument vorlegt. Das Hotel ist verpflichtet, die Daten des Gastes in das Informationssystem VIZA einzugeben.
Im Falle einer verweigerten Beherbergung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann das Hotel auf die im Buchungsbestätigungsschreiben angegebene Anzahlung sowie auf Stornierungs- oder Änderungsgebühren bestehen und den Gesamtbetrag als Vertragsstrafe berechnen.
11. Haustiere
11.1. Haustiere dürfen nach vorheriger Absprache auf das Gelände des Anbieters gebracht werden. Sie dürfen im Hotelzimmer unter der Aufsicht des Gastes gehalten werden. Gemeinsame Räume dürfen genutzt werden, um die Zimmer zu erreichen, aber andere Bereiche (z. B. Schwimmbad usw.) können entweder nicht oder nur eingeschränkt (z. B. Restaurant) betreten werden. Die Gebühr für Haustiere ist in der jeweils gültigen Preisliste enthalten.
11.2. Der Gast ist voll verantwortlich für alle Schäden, die durch sein Haustier verursacht werden und verpflichtet sich, diese vor der Abreise dem Anbieter zu ersetzen. Der Anbieter ist berechtigt, eine Reinigungsgebühr zu verlangen, wenn das Zimmer nicht entsprechend der beabsichtigten Nutzung verwendet wurde. Die maximal berechnete Reinigungsgebühr beträgt 50.000 (fünfzigtausend) Forint. Falls ein Gerät oder ein Objekt unbrauchbar wird, muss der Vertragspartner den aktuellen Beschaffungspreis ersetzen. Sollte der Vertragspartner dies nicht beim Check-out melden und der Schaden ihm nachweislich zuzurechnen sein, ist der Anbieter berechtigt, die Kreditkarte des Vertragspartners zu belasten.
12. Ablehnung der Vertragserfüllung, Beendigung der Dienstleistungsverpflichtung
12.1. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag über die Unterkunft mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn:
12.2. Sollte der Vertrag zwischen den Parteien aus „höherer Gewalt“ nicht erfüllt werden, endet der Vertrag und der Anbieter erhebt keine Forderung für die Unterkunftskosten bei individueller Buchung (maximal 5 Zimmer), diese werden dem Gast zurückerstattet. Für andere Kosten (z. B. Rohstoffe für die Gastronomie) erhebt der Anbieter jedoch Anspruch. Im Falle einer Gruppenbuchung regelt der Gruppenvertrag die Rückerstattung bei „höherer Gewalt“.
13. Garantie der Unterbringung
13.1. Wenn der Anbieter aufgrund eigener Fehler (z. B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) die im Vertrag festgelegten Leistungen nicht erbringen kann, ist der Anbieter verpflichtet, sofort für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.
13.2. Der Anbieter ist verpflichtet:
13.3. Wenn der Anbieter diese Verpflichtungen vollständig erfüllt und der Gast die angebotene Ersatzunterkunft akzeptiert, kann der Vertragspartner keine späteren Schadensersatzforderungen stellen.
14. Krankheit oder Tod des Gastes
14.1. Wenn der Gast während seines Aufenthalts erkrankt und nicht in der Lage ist, selbst für seine Interessen zu sorgen, bietet der Anbieter medizinische Hilfe an.
14.2. Im Falle der Krankheit oder des Todes des Gastes hat der Anbieter Anspruch auf Kostenersatz vom Familienmitglied, Erben oder Zahler, einschließlich der möglicherweise anfallenden medizinischen und Verfahrenskosten sowie der Kosten für in Anspruch genommene Leistungen und Schäden an Einrichtungen, die durch die Krankheit oder den Tod verursacht wurden.
15. Rechte des Vertragspartners
15.1. Der Gast ist berechtigt, das gebuchte Zimmer sowie die Einrichtungen des Hotels, die zum üblichen Servicebereich gehören und nicht besonderen Bedingungen unterliegen, bestimmungsgemäß zu nutzen.
15.2. Der Gast kann während seines Aufenthalts eine Beschwerde über die erbrachten Dienstleistungen anbringen. Der Anbieter verpflichtet sich, diese Beschwerde schriftlich zu bearbeiten und zu beantworten.
15.3. Das Beschwerderecht des Gastes erlischt nach der Abreise aus der Unterkunft.
16. Pflichten des Vertragspartners
16.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Preis für die im Vertrag bestellten Dienstleistungen bis zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und in der vereinbarten Form zu bezahlen.
16.2. Der Gast stellt sicher, dass Kinder unter 14 Jahren, die seiner Aufsicht unterstehen, nur unter der Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Anbieters verweilen. Der Gast ist voll verantwortlich für alle Schäden, die durch Kinder verursacht werden.
17. Haftung des Vertragspartners für Schäden
Der Gast ist verantwortlich für alle Schäden und Nachteile, die dem Anbieter oder Dritten durch sein Verschulden, das seines Begleiters oder einer anderen Person, die er betreut, entstehen. Der Gast hat den Schaden dem Anbieter zu ersetzen. Diese Haftung besteht auch dann, wenn der Geschädigte das Recht hat, den Schaden direkt vom Anbieter ersetzt zu verlangen.
18. Haftung des Anbieters für Schäden
18.1. Der Anbieter haftet für Schäden, die dem Gast in den Räumlichkeiten des Hotels entstehen, wenn diese nachweislich durch den Anbieter oder dessen Mitarbeiter verursacht wurden.
Die Haftung des Anbieters erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse oder das Verschulden des Gastes verursacht werden. Der Anbieter kann Bereiche des Hotels festlegen, die vom Gast nicht betreten werden dürfen. Für Schäden in diesen Bereichen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Die Nutzung des SPA-Bereichs erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Für Unfälle in Wassernähe übernimmt das Hotel keine Haftung.
Der Gast muss Schäden sofort im Hotel melden und alle erforderlichen Informationen bereitstellen, um den Vorfall zu klären oder um gegebenenfalls ein polizeiliches Protokoll zu erstellen.
18.2.1. Der Anbieter haftet auch für Schäden an den Sachen des Gastes, die im Hotelzimmer oder an einem vom Anbieter vorgesehenen Ort aufbewahrt werden.
19. Regeln für den SPA- und Wellnessbereich
19.1. Die Nutzung der SPA- und Sauna-Dienstleistungen ist nur für Gäste, die ein Hotelzimmer gebucht haben, gestattet. Gäste müssen einen Hotelbademantel oder Freizeitkleidung sowie Hausschuhe oder Badeschuhe tragen.
19.2. Der SPA-Bereich ist nur zu den angegebenen Öffnungszeiten zugänglich.
19.3. Gäste unter 16 Jahren dürfen den SPA- und Wellnessbereich nur in Begleitung ihrer Eltern betreten.
19.4. Im Spielzimmer dürfen nur Kinder unter 14 Jahren in Begleitung eines Elternteils bleiben.
19.5. Die Nutzung des Fitnessraums, der Sauna und der SPA-Behandlungen ist nur für Gäste über 18 Jahren auf eigene Verantwortung gestattet.
19.6. Kinder zwischen 0-6 Jahren und Kinder, die nicht schwimmen können, dürfen nur im für sie vorgesehenen Kinderpool unter elterlicher Aufsicht baden.
19.7. Gäste mit Fieber, ansteckenden Krankheiten oder sichtbaren Hautkrankheiten dürfen den SPA- und Sauna-Bereich nicht betreten.
19.8. Das Rauchen und Abfallentsorgen sind im SPA-Bereich nicht erlaubt.
19.9. Das Springen, Schreien und das Mitbringen von Spielsachen in den Pools ist nicht gestattet.
19.10. Tiere dürfen nicht in den SPA-Bereich mitgebracht werden, mit Ausnahme von Blindenführhunden im Außenbereich des Schwimmbads.
19.11. Vor dem Betreten des Pools ist immer eine Dusche obligatorisch.
19.12. Für Wertsachen, die in den Ruheräumen und Umkleideräumen des SPA-Bereichs hinterlassen werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
19.13. Die Ruhebereiche des SPA-Bereichs sind als stille Zonen zu betrachten, bitte achten Sie darauf.
Im Falle eines Unfalls im SPA-Bereich muss der Spa-Manager unverzüglich benachrichtigt werden. Beschwerden über nicht gemeldete Unfälle werden nachträglich nicht akzeptiert.
19.15. Gäste müssen die Regeln für die Nutzung des Spa-Bereichs einhalten. Bei Bedarf kann der Betreiber Hilfe von autorisierten Personen anfordern.
19.16. Der Anbieter ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, wenn der Vertragspartner absichtlich oder fahrlässig Schäden an den Einrichtungen und Ausstattungen des SPA-Bereichs verursacht.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gran Spa & Sport Kft. gelten für den Bereich des Aquasziget Erlebnisbades.
20. Geheimhaltung
Der Dienstleister ist verpflichtet, bei der Erfüllung der im Vertrag festgelegten Verpflichtungen die Bestimmungen des Gesetzes Nr. LXIII aus dem Jahr 1992 über den Schutz personenbezogener Daten und die öffentliche Zugänglichkeit von Daten sowie die entsprechenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und, sofern dies vom Vertragspartner dem Dienstleister mitgeteilt wurde, die entsprechenden internen Vorschriften des Vertragspartners zu befolgen.
21. Höhere Gewalt
Ein Umstand oder Ereignis (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, wetterbedingte Unwägbarkeiten, Stromausfall, Streik), über den eine Partei keine Kontrolle hat (höhere Gewalt), entbindet jede Partei von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, solange dieser Umstand oder dieses Ereignis andauert. Die Parteien vereinbaren, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Risiko des Auftretens solcher Ereignisse auf ein Minimum zu beschränken und die durch diese verursachten Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die rechtliche Beziehung zwischen dem Dienstleister und dem Vertragspartner unterliegt den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches, Gesetz Nr. V aus dem Jahr 2013. Für alle Streitigkeiten, die aus dem Dienstleistungsvertrag entstehen, ist das Gericht am Ort der Dienstleistung zuständig.
23. Website
23.1. Verweise und Links
Das Portobello Wellness & Yacht Hotel hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt von Materialien, die auf seinen Webseiten verlinkt oder von Dritten bereitgestellt werden.
23.2. Urheberrecht
Das Layout der Webseiten, sowie die verwendeten Diagramme, Bilder und Logos und die Sammlung individueller Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder Verwenden von Materialien wie Diagrammen, Bildern oder Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Veröffentlichungen ist ohne die schriftliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet.
23.3. Cookies
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23.4. Analytik
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23.6. Newsletter-Anmeldung
Bei der Anmeldung zum Newsletter gibt der Nutzer seinen Namen und seine E-Mail-Adresse freiwillig an und stimmt zu, dass die Solva Hotel GmbH ihm eine elektronische Nachricht sendet. Die Solva Hotel GmbH garantiert, dass der Nutzer sich jederzeit vom Newsletter abmelden kann, indem er eine Abmeldeanforderung an die E-Mail-Adresse sales@portobello.hu sendet.
23.7. Remarketing-Code
Auf der Webseite verfolgen wir mithilfe von Remarketing-Codes den Besuch bestimmter Seiten, um später gezielte Marketingnachrichten an die Besucher dieser Seiten zu senden. Die Besucher der Webseite können die Remarketing-Cookies durch die entsprechenden Einstellungen ihres Browsers deaktivieren.
23.8 Stammkundenprogramm
Sonstige Bestimmungen
hiermit informieren wir Sie darüber, dass alle Gäste, die in Ungarn eine Beherbergungsleistung in Anspruch nehmen, ab dem 1. September 2021 nach geltendem Recht* gesetzlich verpflichtet sind, ihre persönlichen Daten bei der Ankunft vom Beherbergungsbetrieb über einen Dokumentenscanner in der Software der Beherbergungsverwaltung erfassen zu lassen und anschließend an eine Speichereinrichtung, die geschlossene Gästedatenbank (VIZA), zu übertragen.
Die zu erfassenden Daten sind:
Zur Erfassung der Daten hat der Gast, der die Beherbergungsleistung in Anspruch nimmt, dem Beherberger seinen Personalausweis, Führerschein oder ein Reisedokument vorzulegen, das zur Identifizierung verwendet werden kann. Bei Nichtvorlage verweigert der Beherberger die Beherbergung. Der Beherberger ist gesetzlich berechtigt, den Ausweis des Gastes zu verlangen, und der Gast ist verpflichtet, diesen vorzulegen.
Bitte planen Sie Ihre Reise und Ankunft entsprechend.
Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Mitarbeit.
* ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN:
**Drittstaatsangehörige: Personen gemäß der Definition im Gesetz II von 2007 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen