Allgemeine Geschäftsbedingungen

Information des Gastes über die obligatorische Aufzeichnung der persönlichen Daten

Lieber Gast

hiermit informieren wir Sie darüber, dass alle Gäste, die in Ungarn eine Beherbergungsleistung in Anspruch nehmen, ab dem 1. September 2021 nach geltendem Recht* gesetzlich verpflichtet sind, ihre persönlichen Daten bei der Ankunft vom Beherbergungsbetrieb über einen Dokumentenscanner in der Software der Beherbergungsverwaltung erfassen zu lassen und anschließend an eine Speichereinrichtung, die geschlossene Gästedatenbank (VIZA), zu übertragen.

Die zu erfassenden Daten sind:

Zur Erfassung der Daten hat der Gast, der die Beherbergungsleistung in Anspruch nimmt, dem Beherberger seinen Personalausweis, Führerschein oder ein Reisedokument vorzulegen, das zur Identifizierung verwendet werden kann. Bei Nichtvorlage verweigert der Beherberger die Beherbergung. Der Beherberger ist gesetzlich berechtigt, den Ausweis des Gastes zu verlangen, und der Gast ist verpflichtet, diesen vorzulegen.

Bitte planen Sie Ihre Reise und Ankunft entsprechend.
Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Mitarbeit.

* ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN:

**Drittstaatsangehörige: Personen gemäß der Definition im Gesetz II von 2007 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen